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   BVerwG, 11.05.1982 - 7 C 94.79   

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https://dejure.org/1982,5976
BVerwG, 11.05.1982 - 7 C 94.79 (https://dejure.org/1982,5976)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1982 - 7 C 94.79 (https://dejure.org/1982,5976)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1982 - 7 C 94.79 (https://dejure.org/1982,5976)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unwirksamerklärung von Vorentscheidungen über die Zuteilung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl nach übereinstimmender Erklärung des Rechtsstreits für erledigt aufgrund einer zwischenzeitlichen anderweitigen Zulassung zum Studium - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 63.76

    Verkündung eines Gesetzes - Amtsblatt - Abdruck von Unterschriften - Wirksame

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1982 - 7 C 94.79
    Eine an der Billigkeit orientierte Ausübung des Kostenermessens kann daher nicht daran vorbeigehen, daß der nunmehr zum Studium zugelassene Kläger in dem erledigten Verfahren sein Prozeßziel jedenfalls nicht mehr erreichen könnte, weil er es anderweitig bereits erreicht hat (zur Erledigung durch anderweitige endgültige Zulassung: BVerwGE 56, 31 [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 63/76] [54 f.]).

    Ihm mußte auf Grund der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 56, 31 [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 63/76] [54 f.]; Urteil vom 8. Februar 1980, a.a.O., S. 8 f.) bewußt sein, daß im Regelfall auch bei mehrfacher prozessualer Geltendmachtung nur ein materieller Anspruch auf Studienzulassung besteht.

  • BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 92.77

    GG Art 12

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1982 - 7 C 94.79
    Dementsprechend hat der Senat bereits im Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 7 C 92.77 - (Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 82 = NJW 1980, 2772 = KMK-HSchR 1980, 214) ausgeführt, daß es der Billigkeit entspricht, die der Hochschule aufzuerlegenden Prozeßkosten danach auszurichten, wieviele freie Studienplätze sich ergeben.

    Ihm mußte auf Grund der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 56, 31 [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 63/76] [54 f.]; Urteil vom 8. Februar 1980, a.a.O., S. 8 f.) bewußt sein, daß im Regelfall auch bei mehrfacher prozessualer Geltendmachtung nur ein materieller Anspruch auf Studienzulassung besteht.

  • BVerwG, 23.02.1982 - 7 C 76.79

    Universitätsrecht - Kapazitätsberechnung - Engpässe - Stundenplanänderung -

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1982 - 7 C 94.79
    In dem im wesentlichen gleichliegenden, streitig entschiedenen Parallelverfahren BVerwG 7 C 76.79 hat der beschließende Senat durch Urteil vom 23. Februar 1982 die Sache auf die Revision der Beklagten hin an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
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